4,8(27.092 mal geöffnet in Jurafuchs)
Frist - Einspruch vermeintlich nach Fristende, aber Feiertag
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Beklagter B erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung. Auf Antrag des Klägers ist daraufhin ein Versäumnisurteil gegen B ergangen, das diesem am 17.04. (Montag) zugegangen ist. Gegen dieses hat B mit einem am 02.05. (Dienstag) bei Gericht eingegangenen Schreiben formgerecht Einspruch eingelegt.
Einordnung
Frist - Einspruch vermeintlich nach Fristende, aber Feiertag
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Schweigen im Handelsverkehr, § 362 Abs. 1 HGB
K hat bei der Deutschen Bank AG ein Wertpapierdepot, aber bisher noch keine Aktien. Nachdem sie kürzlich von Jeff Bezos‘ und Richard Bransons Start in den Weltraumtourismus gehört hat, fühlt sie sich inspiriert. K beauftragt ihre Bank, Virgin Galactic Aktien im Wert von €50.000 für sie zu kaufen. Die Bank reagiert nicht.

Frist - Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung
Beklagter B hat entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will. Es ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn, das dem Klägervertreter am Freitag, 08.10. und dem Beklagtenvertreter am Donnerstag, 07.10. zugeht. B legt Einspruch ein. Dieser geht dem Gericht am Freitag, 22.10. zu.