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Grundfall: Erlass einer Satzung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die hessische Universität H (Stiftung des öffentlichen Rechts) erlässt eine Rechtsvorschrift, in der unter anderem geregelt wird, dass Beamte durch den Präsidenten der Uni ernannt werden. Beamtin B fragt sich, ob H so eine Regelung treffen kann.
Einordnung
Grundfall: Erlass einer Satzung
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