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„Rechnungsähnliche“ Vertragsofferten – Konkludente Täuschung trotz wahrer Angaben bei geschäftlich Unerfahrenen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der geschäftlich unerfahrene O erwartet eine Rechnung für ein Zeitungsabo. Er erhält ein Schreiben von T, welches alle Merkmale einer Rechnung enthält. Auch der beigefügte Überweisungsträger ist schon ausgefüllt. Nur in den kaum lesbaren „AGB“ des Schreibens findet sich ein Hinweis, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags handelt. O hält das Schreiben für die besagte Rechnung und zahlt den Betrag.
Einordnung
„Rechnungsähnliche“ Vertragsofferten – Konkludente Täuschung trotz wahrer Angaben bei geschäftlich Unerfahrenen
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Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
T beantragte beim AG einen Mahnbescheid über eine Forderung in Höhe von €100.000 gegen O. Als Anspruchsgrund gab T einen Beratungsvertrag an, in dem Wissen, dass dieser gar nicht bestand. Der Mahnbescheid wurde erlassen und T erwirkte einen Vollstreckungsbescheid. Rechtspfleger R erlässt antragsgemäß einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Daraufhin werden €100.000 von O gepfändet und auf ein Konto der T überwiesen.

Bloße Werturteile und reine Meinungsäußerungen
Der Kfz-Händler H bewirbt während eines Verkaufsgesprächs mit Kaufinteressent K das Auto unter dem Slogan „das sicherste Auto der Welt!“