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§ 316 StGB - Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Während der normalen Betriebszeit fährt T in einem Parkhaus mit seinem Pkw, obwohl er eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille (‰) aufweist. Zu einer kritischen Verkehrssituation kommt es nicht.
Einordnung
§ 316 StGB - Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit
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§ 316 StGB: Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit (Anflutungsphase)
Der Pkw des T wird mit einem Seil abgeschleppt. Während T seinen Pkw lenkt, trinkt er eine Flasche Wein „auf ex“. Die Alkoholmenge im Körper führt erst nach Abschluss der reibungslos ablaufenden Fahrt zu einer BAK von über 1,1‰.

§ 316 StGB: absolute Rad-Fahruntüchtigkeit & relative Fahruntüchtigkeit
Der trinkfeste T fährt mit seinem Fahrrad zielsicher zur Arbeit, obwohl er eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille (‰) aufweist.