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Abgrenzungsbeispiel: Leistung und Tourismusleistung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

R ist leidenschaftliche Taucherin. Um ihrem Hobby nachzugehen, bucht sie bei Reiseanbieter A ein Angebot für ein Hotelzimmer nahe dem Great Barrier Reef für €1.000 für fünf Tage. Im Angebot enthalten ist auch die Vermietung von Tauchausrüstung im Wert von €300.
Einordnung
Abgrenzungsbeispiel: Leistung und Tourismusleistung
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Einwendungen des Versprechenden – Geschäftszweck
K hat bei Reiseveranstalterin R eine Pauschalreise in die Karibik gebucht. Zur Beförderung der Reisenden chartert R bei dem Flugunternehmen F die entsprechende Anzahl Sitzplätze. Als K die Rückreise antreten will, verweigert F die Beförderung, weil R noch nicht gezahlt hat.

Rücktritt vor Reiseantritt
R bucht auf der Seite des V Flüge und Hotel in einem gemeinsamen Reisepaket für €1500. Allerdings trennt sich Rs Freundin, mit der er die Reise antreten wollte, am Tag vor der Reise von ihm. Daraufhin schreibt er V eine E-Mail, dass er sich vom Vertrag lösen möchte.