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Erteilung eines Hausverbots für Parteifunktionär der NPD durch Hotelier
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
H untersagt dem ehemaligen NPD-Bundesvorsitzenden N den Aufenthalt in ihrem Wellness-Hotel. N hält dies für gleichheitswidrig und sieht sich wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt, bleibt aber in allen Instanzen erfolglos und wendet sich nun an das BVerfG.
Einordnung
Erteilung eines Hausverbots für Parteifunktionär der NPD durch Hotelier
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Schutzbereich 2: Fall zu Grundrechtsberechtigung (Verdeutlichung, wo das im Aufbau einer Klausur thematisiert wird)
Der deutsche Staatsbürger B betreibt seit Jahren hauptberuflich in Augsburg eine Bäckerei. Er hat sich auf die Herstellung von "Zwetschgendatschi" spezialisiert. Der zugezogene Ministerpräsident M hält nichts von dieser Spezialität und lässt die Herstellung verbieten.
Grundfall zum klassischen Eingriff: Exekutive
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