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Verjährungshöchstfristen für Schadensersatzansprüche nach § 199 Abs. 3 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A parkt sein Auto am 15.05.2022 in einem Parkhaus. Der unbekannte U fährt versehentlich mit seinem Auto beim Ausparken den Seitenspiegel des A ab und verschwindet. A bemerkt dies, als er zurückkommt. Er hofft, das Kennzeichen des U mithilfe von Überwachungsbändern herauszufinden.
Einordnung
Verjährungshöchstfristen für Schadensersatzansprüche nach § 199 Abs. 3 BGB
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