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Ausschluss gutgläubig einredefreien Erwerbs
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Einordnung
Ausschluss gutgläubig einredefreien Erwerbs
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Einrede der fehlenden Valutierung
G ist Inhaber einer Sicherungsgrundschuld über €200.000 am Grundstück des E zur Absicherung einer Kreditlinie über €200.000. Diesen hat E nur zu €150.000 in Anspruch genommen. G möchte bei Fälligkeit in Höhe von €200.000 in das Grundstück vollstrecken. E macht auf G auf die überhöhte Forderung aufmerksam.

Einrede der Rückübertragungspflicht
G ist Inhaber einer Sicherungsgrundschuld am Grundstück des S. Die zugrundeliegende Forderung hat S voll beglichen. Nun möchte G dennoch aus der Grundschuld vollstrecken. Der Sicherungsvertrag ordnet bei Tilgung der Forderung die Rückübertragung der Grundschuld an.