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Tauglicher Adressat, Verdächtigung bei ausländischer Stelle
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T ist mit seinem Mann A im Urlaub in Polen. Weil der aus Deutschland kommende O den A am Strand begafft hat, beschuldigt T den O bei der polnischen Polizei, ihm das Portemonnaie gestohlen zu haben.
Einordnung
Tauglicher Adressat, Verdächtigung bei ausländischer Stelle
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Grundfall Tathandlung 1
Dressurreiterin R beobachtet heimlich, wie Stallmeisterin S aus ihrem Spind ihr Portemonnaie an sich nimmt und einsteckt. Später erstattet sie bei der Polizei Strafanzeige wegen Diebstahls mit der Behauptung, sie habe beobachtet, dass Pferdepfleger P ihre Brieftasche entwendet hat.

Qualifiziertes Leugnen
A und B waren die einzigen Insassen eines Pkw, mit dem eine Trunkenheitsfahrt begangen wurde, welche in einem Unfall endete. Gegenüber der Polizei streitet A fälschlicherweise ab, gefahren zu sein.