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Veranlassung Dritter zur Herbeiführung der Todesfolge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T und B geraten mit O in Streit. T schlägt O mit einem Faustschlag zu Boden. Das veranlasst B, dem O mit voller Wucht gegen den Kopf zu treten. O stirbt an dem Tritt. T weiß, dass B zu solchen spontanen und brutalen Attacken neigt.
Einordnung
Veranlassung Dritter zur Herbeiführung der Todesfolge
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