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actio pro socio
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Crypto-GbR besteht aus den Schwestern S1 und S2 sowie dem Freund F der S2. Laut Gesellschaftsvertrag ist jeder Gesellschafter zur Erbringung einer Einlage in Höhe von €5.000 verpflichtet, die jedoch F noch nicht erbracht hat. Trotz Aufforderung durch S1 weigert sich die alleingeschäfts- und vertretungsbefugte S2, ihren Freund F auf Leistung der Einlage zu verklagen.
Einordnung
actio pro socio
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actio pro socio im Außenverhältnis
Die Crypto-GbR besteht aus den Schwestern S1 und S2 sowie dem Freund F. Sie hat einen Anspruch gegen Kundin K in Höhe von €500. Weil S2 die K gerne mag, weigert sich S2 jedoch trotz Aufforderung durch S1, den Anspruch gegen K durchzusetzen.

Zweckmäßigkeit - Stufenklage I
Mandant M trägt schlüssig vor, dass ihm als Erbe ein Anspruch gegen den Erbschaftsbesitzer E aus § 2018 BGB zusteht. M hat bislang jedoch keine Kenntnis über den Umfang der Erbschaftsgegenstände. Es ist daher momentan nicht möglich, den Herausgabeanspruch konkret zu fassen.