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Fehlende Anhörung des Betriebsrates vor (erneuter) Kündigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Arbeitgeberin A will Mitarbeiter M nach ordnungsgemäßer Betriebsratsanhörung ordentlich kündigen. Der Kündigungsbrief geht bei der Post verloren. Als A feststellt, dass M die Kündigung nicht erhalten hat, schickt sie sofort einen neuen, inhaltsgleichen Brief los, der M auch zugeht.
Einordnung
Fehlende Anhörung des Betriebsrates vor (erneuter) Kündigung
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Fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung
Programmierer P fällt während der Arbeitszeit häufig in Sekundenschlaf. Zweimal wurde er hierfür bereits abgemahnt. Nach Anhörung des Betriebsrats wird er schließlich verhaltensbedingt gekündigt. Arbeitgeber A hatte gegenüber dem Betriebsrat angegeben, es habe bereits viele Abmahnungen gegeben.
Nachschieben von Gründen
Arbeitgeber A erklärt F, die ordentliche Kündigung, da er trotz Abmahnung an drei Tagen unentschuldigt fehlte. Der Betriebsrat wird dazu angehört. Er widerspricht der Kündigung. Im Prozess erinnert sich A, dass F bereits zuvor mehrfach unentschuldigt gefehlt hat. A will die Kündigung auch hierauf stützen.