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Objektiver Tatbestand beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Amtstierarzt A möchte für die zuständige Veterinärbehörde bei T prüfen, ob und wie dieser auf seinem Grundstück Tiere hält. T droht ihm mit einem Schreckschussrevolver, sollte A das Grundstück betreten. Davon unbeeindruckt prüft A dennoch.
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Konkurrenzen § 113 StGB
Der Verkehrspolizist O weist den mit seinem PKW herannahenden T mit Handzeichen zum Anhalten an. Statt der Weisung nachzukommen, tritt T aufs Gaspedal, um der Kontrolle zu entgehen. O kann gerade noch so durch einen Hechtsprung zur Seite ausweichen.
Konkurrenzen § 113 Sonderfall
Der Verkehrspolizist O hält den ihm bekannten T an. T fordert O auf, ihn weiterfahren zu lassen. Sollte O dies nicht tun, würde T „pikante“ Fotos, die O beim Besuch eines Bordells zeigen, an Os Vorgesetzten zu schicken. O lässt T sofort passieren.