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Zeugnisverweigerung erst im Prozess -informatorische Befragung

einfach
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7. Mai 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Zeugin Z wurde unmittelbar nach der Tat polizeilich informatorisch befragt. Zuvor wurde sie über ein bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO belehrt. Z sagt dennoch aus. Später überlegt sie es sich anders und verweigert in der Hauptverhandlung die Aussage.

Einordnung

Zeugnisverweigerung erst im Prozess -informatorische Befragung

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