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Körperverletzung nach Beginn der Eröffnungswehen/während der Geburt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Hebamme H unterstützt die S bei der Geburt. Nach Eintritt der Eröffnungswehen schreitet die Geburt Hs Meinung nach nicht zügig genug voran. Sie nimmt die Geburtszange zur Hilfe. Dabei verletzt sie den Schädel des Kindes K, woraufhin dieses mit einer Behinderung zur Welt kommt.
Einordnung
Körperverletzung nach Beginn der Eröffnungswehen/während der Geburt
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