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Wehrlosigkeit infolge Arglosigkeit – Fesselungs-Fall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T und O streiten sich heftig. O lässt sich einvernehmlich von T fesseln, um ihre Loyalität unter Beweis zu stellen. Der Streit eskaliert und T beschließt, die gefesselte O umzubringen. Zu diesem Zweck faltet T vor ihren Augen ein Tuch. O wird klar, was T vorhat, und sie ruft in Todesangst um Hilfe. Doch T legt das Tuch um ihren Hals und erdrosselt sie.
Einordnung
Wehrlosigkeit infolge Arglosigkeit – Fesselungs-Fall
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Folteraktion
T fühlt sich von seinem 70-jährigen Vater O verkannt und möchte sich mit einer schmerzvollen Tötung rächen. Er fesselt O an einen Stuhl und fügt ihm mit kochendem Wasser lokale Verbrennungen zu. Danach sticht er 30-mal in den Oberkörper des O. O verblutet.
Opfer zu Beginn der Verletzungshandlung bewusstlos
T möchte O möglichst qualvoll zu Tode bringen. Zunächst würgt er O, um Todesangst zu erzeugen. Danach malträtiert er O mit einer selbstgebauten „Todeslatte“ voller Nägel. Dann ersticht er O. O wird gleich zu Beginn des Würgens bewusstlos. Von der Prozedur merkt er nichts.