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Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Kläger K hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Dieses meint jedoch - zu Unrecht - , der Verwaltungsrechtsweg sei nicht eröffnet. Es verweist den Rechtsstreit an das - an sich unzuständige - Landgericht. Dort kommt die Klage nun an. Wie verfährt das Landgericht mit der Klage?
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Klägerin K hat Klage zum Landgericht erhoben. Beklagte B meint, das Verwaltungsgericht sei zuständig. Richterin R entscheidet rechtskräftig, dass das Landgericht zuständig ist. B erhebt nun negative Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Wie geht das VG mit Bs Klage um?
Was ist der Grund für die Verwendung des Gutachtenstils?
Gut, meint Tariq, jetzt weiß ich, was der Gutachtenstil ist, aber wofür ist er da? Lawra zuckt mit den Schultern. Da kommt Clara Winkelmann auf sie zu, Jurastudentin in der Examensvorbereitung und Tutorin aus der Fachschaft. Clara beantwortet Lawras und Tariqs Fragen hilfsbereit.