Jurafuchs

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Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Gefahrtragung bis Abnahme (§ 644 BGB)

einfach
schwer65 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Hauseigentümer B hat Werkunternehmerin U mit dem Anbau einer Garage an den Seiteneingang seines Hauses beauftragt. U beginnt mit der Arbeit. Nachbarin N missfällt das Vorhaben des B. N zerstört die zwischenzeitlich von U fertiggestellte Garage bevor B die Garage abnehmen kann.

Einordnung

Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Gefahrtragung bis Abnahme (§ 644 BGB)

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