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Grundrechtsmündigkeit 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die zwölfjährige deutsche Staatsbürgerin D organisiert eine große Versammlung auf dem Münchener Marienplatz. Für ihr Alter hat D die übliche Reife und Einsichtsfähigkeit. Polizist P erteilt ihr ein Platzverbot mit der Begründung, dass die Versammlungsfreiheit nichts für Kinder sei.
Einordnung
Grundrechtsmündigkeit 1
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