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Tierhalterhaftung (Haltereigenschaft)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E ist Eigentümer des Pferdes „Sultan“. Er gibt Sultan zu Ausbildungszwecken in die Verwahrung von Reitstallbesitzerin R. Diese verwendet Sultan für Reitstunden, E trägt aber weiterhin die Kosten der Tierhaltung. Bei einer Reitstunde scheut Sultan und Reitschüler F wird abgeworfen und verletzt.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Haftung des Tierhalters als Beteiligter bei Schädigung durch mehrere Tiere
A, B und C lassen ihre Pferde (P1, P2, P3) gemeinsam grasen. Als sie die Pferde in die Stallungen zurückführen, stellt sich heraus, dass P1 durch Tritte eines anderen Pferdes verletzt wurde. Es lässt sich nicht aufklären, ob es P2 oder P3 war. A entstehen Tierarztkosten von €4.000.
Deliktische Haftung des Mithalter
A und B leben als Paar seit 2010 zusammen bei A. A kauft 2011 im eigenen Namen die Bulldogge Bello. Beide kümmern sich um Bello, wobei nur A die Kosten für Arztbesuche oder Futter trägt. Als sich beide 2013 trennen und B auszieht, ist Bello jede zweite Woche bei der B. Als Bello die B beißt, verlangt sie von A Schadensersatz.