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Verkehrsunfall – Drittwiderklage des Beklagten gegen Kläger und dessen Versicherung - § 20 StVG

einfach
schwer91 % lösen richtig
7. Mai 2026
20 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K (Wohnsitz: X) und B (Wohnsitz: Y) sind mit ihren Autos im Straßenverkehr in Y zusammengestoßen. K erhebt Klage gegen B auf Schadensersatz in Y. B erhebt eine ebenfalls auf Schadensersatz gerichtete Widerklage gegen K und dessen Versicherung V (Sitz: Z). V hat nichts dagegen.

Einordnung

Verkehrsunfall – Drittwiderklage des Beklagten gegen Kläger und dessen Versicherung - § 20 StVG

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