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Nachzensur
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A äußert sich gegenüber B in einer die Ehre der B grob verletzenden, beleidigenden Weise. Daraufhin erwirkt B ein zivilrechtliches Urteil gegen A, solche Äußerungen künftig zu unterlassen.
Einordnung
Nachzensur
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