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Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Querulantin Q hat ohne Genehmigung ein einsturzgefährdetes Gebäude errichtet. Ein Einsturz würde Nachbar N gefährden. Q feiert darin regelmäßig ungenehmigte Tanzpartys („Raves“). Die zuständige Bauaufsichtsbehörde B verpflichtet Q mittels Verwaltungsakt, das Gebäude abzureißen.

Einordnung

Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde

Wie funktioniert Jurafuchs?

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