4,9(1.149 mal geöffnet in Jurafuchs)
Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Neonazi N meldet für den 27.01. eine Demo an. Dies ist der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27.01.1945 und seither Tag der Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Die zuständige Behörde ordnet die Vertagung der Demo unter Verweis auf die öffentliche Ordnung an.
Einordnung
Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Lustmörder
T hat mit O Geschlechtsverkehr und würgt O dabei vorsätzlich bis zum Tod. Im Geschlechtsverkehr als solchem fand T keinerlei geschlechtliche Befriedigung. Allein die Tötung hat ihn erregt.

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Nekrophilie
T tötet die O, um sich danach an der Leiche sexuell zu vergehen.