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Grundfall II: Abwehrrechtliche Dimension der Grundrechte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Familie F ist christlich-orthodoxen Glaubens. Diesen zu praktizieren, ist in Bundesland B seit dem 1. Januar des neuen Jahres per Gesetz verboten. F meint, ein solches Verbot könne nicht gelten, und praktiziert weiter. Ordnungsbehörde O verhängt eine Geldbuße. F will diese nicht auf sich sitzen lassen.
Einordnung
Grundfall II: Abwehrrechtliche Dimension der Grundrechte
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