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Begrenzung der Forderung auf vorhandenes Vermögen, § 1378 II 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Das Ehepaar Bibi und Tina lässt sich scheiden. Bibi hat ein Anfangsvermögen von €-50.000 und ein Endvermögen von €10.000. Tina hat ein Anfangs- und Endvermögen von €200.000.
Einordnung
Begrenzung der Forderung auf vorhandenes Vermögen, § 1378 II 1 BGB
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