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Zweckmäßigkeit - Abtretung an Dritte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Anwältin A hat für K Klage gegen B auf Zahlung des Kaufpreises erhoben. Während des laufenden Rechtsstreits tritt K den Kaufpreisanspruch wirksam an D ab. D erteilt K keine Einziehungsermächtigung.
Einordnung
Zweckmäßigkeit - Abtretung an Dritte
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actio pro socio im Außenverhältnis
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Zweckmäßigkeit - Stufenklage I
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