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Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung – Bewilligung durch Nichtberechtigten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K und V schließen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück. V bewilligt K zudem eine Vormerkung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Tatsächlich ist V nicht Eigentümer des Grundstücks, auch wenn ihn das Grundbuch als solchen ausweist. K ist gutgläubig.
Einordnung
Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung – Bewilligung durch Nichtberechtigten
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Der Erwerb einer Vormerkung nach §§ 883, 885 BGB setzt unter anderem voraus, dass der Besteller berechtigt und verfügungsbefugt ist. Konnte V wirksam eine Vormerkung nach §§ 883, 885 BGB zugunsten des K bestellen?
2. Die Vormerkung soll den Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks sichern. Ermöglicht § 892 Abs. 1 S. 1 BGB somit in direkter Anwendung einen gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung?
3. Nach allgemeiner Auffassung muss aber auch der gutgläubige Erwerber einer Vormerkung geschützt sein. Könnte ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung durch K nach §§ 893 Alt. 2 (analog), 892 BGB in Betracht kommen?
4. Der gutgläubige Erwerb der Vormerkung gemäß §§ 893 Alt. 2 (analog), 892 BGB setzt zunächst voraus, dass ein vormerkungsfähiger Anspruch besteht. Fehlt es hier bereits an dieser Voraussetzung?
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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