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Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnerfremder Sache
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der Gerichtsvollzieher hat im Auftrag von Vollstreckungsgläubigerin H bei Vollstreckungsschuldner K eine Kommode gepfändet. Erst nachdem die Kommode öffentlich versteigert worden ist, stellt sich heraus, dass nicht K, sondern dessen Tante T die Eigentümerin der Kommode war.
Einordnung
Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnerfremder Sache
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