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Drittschutz im Bauordnungsrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bauherrin B hat es sehr eilig mit dem Bau ihres neuen Hauses. Sie holt keine Baugenehmigung ein und missachtet einige bauordnungsrechtliche Vorschriften. Nachbarin N ist empört und will dagegen gerichtlich vorgehen.
Einordnung
Drittschutz im Bauordnungsrecht
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Drittschutz im Rahmen von §§ 34, 35 BauGB
Rentnerin R wohnt in der Gemeinde G. Es existiert kein Bebauungsplan. Im weiteren Umfeld von R gibt es viele Wohnhäuser, ein paar kleinere Läden und einen Handwerksbetrieb. Investorin I baut ohne Baugenehmigung einige hundert Meter entfernt von R eine große Fabrik.
Wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Konkurrentenstreit (Konkurrentengleichstellungsklage)
Die in der Gemeinde G ansässigen A-Werke haben wirtschaftliche Schwierigkeiten. G gewährt A eine großzügige Subvention. Die ebenfalls in G ansässigen B-Werke befinden sich in einer ähnlichen Situation und wollen aus Gründen der Gleichberechtigung auch subventioniert werden.