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Gefahrübergang durch Abnahme des Werkes
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der Wagen von Pechvogel P muss in Ws Werkstatt ausgebeult werden. Als P seinen Wagen abholt, begutachtet er die Arbeit und ist mit dieser einverstanden. Schon auf der Hofausfahrt wird er unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Wagen ist wieder verbeult.
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Gefahrübergang durch Annahmeverzug des Bestellers
Pechvogel P und die Werkstatt W haben sich darauf geeinigt, dass P seinen ausgebeulten Wagen am Montag abholen soll. P holt den Wagen nicht ab. Während der Wagen auf dem Parkplatz der Werkstatt steht, fährt ein Unbekannter beim Rangieren wieder die gleichen Beulen ins Fahrzeug.

Gefahrtragung für den vom Besteller gelieferten Stoff, Sachgefahr
Frauchen B gibt ihren Pudel „Teddy“ für eine Sommerfrisur zu Us Hundesalon „Pudelwohl“. Beim Frisieren stirbt Teddy aufgrund einer unerkannten Krankheit. Keiner hätte die Krankheit erkennen oder den Tod verhindern können.