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Käuferanfechtung (§ 119 II) vor Gefahrübergang

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer67 % lösen richtig
7. Mai 2026
25 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Kunstsammler K kauft bei Galerist G ein mit „Picasso“ unterzeichnetes Gemälde für €10.000. Das Bild soll einen Monat später geliefert werden. In Wahrheit ist das Bild nicht von Picasso, sondern eine schlechte Nachahmung, was G nicht wusste und K grob fahrlässig nicht erkannt hatte.

Einordnung

Käuferanfechtung (§ 119 II) vor Gefahrübergang

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