4,7(24.075 mal geöffnet in Jurafuchs)
Käuferanfechtung (§ 119 II) vor Gefahrübergang
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Kunstsammler K kauft bei Galerist G ein mit „Picasso“ unterzeichnetes Gemälde für €10.000. Das Bild soll einen Monat später geliefert werden. In Wahrheit ist das Bild nicht von Picasso, sondern eine schlechte Nachahmung, was G nicht wusste und K grob fahrlässig nicht erkannt hatte.
Einordnung
Käuferanfechtung (§ 119 II) vor Gefahrübergang
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Käuferanfechtung (§ 119 II) / potentieller Mangel
Autofan A kauft bei Händler H eine gebrauchte Mercedes-Benz S-Klasse. Bei Vertragsschluss geht A davon aus, dass sie 2009 erstmals zugelassen worden ist, vereinbart wird dies aber nicht. A hat sich aber in der Erstzulassung verlesen: In Wahrheit steht dort nicht 2009, sondern 2003.
Verkäuferanfechtung (§ 119 II)
Galerist G verkauft Kunstsammler S für €1000 ein Gemälde, das laut Expertise vom Maler Duveneck stammt. Später stellt sich heraus, dass tatsächlich Leibl das Bild gemalt hat. S möchte das Gemälde gerne behalten, G will es zurück.