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Beiderseitige Rückgewährpflichten (u.a. Liefer-/Versandkosten)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Modeliebhaberin M hat bei Zalando ein Blümchenkleid bestellt. Aufgrund ihres schnell wechselnden Modegeschmacks gefällt es ihr nicht mehr, als sie es erhält. Sie erklärt den Widerruf. Z fordert, dass M Versandkosten für Rücksendung selbst trägt. Darüber hatte Z die M beim Kauf auch belehrt. M verweigert dies.
Einordnung
Beiderseitige Rückgewährpflichten (u.a. Liefer-/Versandkosten)
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Wertersatz
K nimmt privat an einer von U organisierten Reise nach Meissen teil. Teil des Programms ist der Verkauf von Meissner Porzellan. K kann nicht widerstehen und kauft Porzellan für €1000 (Wert: €600). Zuhause fallen ihm die Teller herunter und gehen dabei kaputt. K erklärt sofort den Widerruf.

Nutzungen (-)
Studentin S benötigt dringend ein Auto und ersteigert über eBay einen VW Polo von Autohändler V. Nach einer 3-Kilometer langen Testfahrt stellt sie fest, dass ihr das Design des Wagens und das Fahrgefühl nicht gefallen. Sie widerruft den Vertrag. V verlangt nun Nutzungsentschädigung.