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Fortwirkendes Kausalität
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A fügt der O Messerstiche zu, um sie zu töten. Zur Beseitigung von Os Leiche ruft sie ihren Freund B herbei. Dieser verpasst der noch lebenden O Schläge. O stirbt. Es ist nicht aufzuklären, ob die Schnitte oder die Schläge den Tod verursacht haben.
Einordnung
Dritter knüpft an Handeln des Ersttäters an (BGH NStZ 2001, 29 zur fortwirkenden Kausalität)
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