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§ 108 Abs. 2 BGB, der Vertrag wurde zunächst gegenüber dem Minderjährigen genehmigt, danach hat der Vertragspartner zur Genehmigung aufgefordert
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die 17-jährige K hat Onkel O ihr altes Handy geschenkt. Dies erzählt K ihren Eltern E, die meinen, dass das eine gute Idee war. O indes ist unsicher, ob die E einverstanden sind. Er ruft sie an und fragt, ob das in Ordnung war. Die E bejahen dies.
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§ 108 Abs. 3 BGB, schwebend unwirksamer Vertrag + der Minderjährige ist zwischenzeitlich volljährig geworden
Der 17-jährige K will bei seinen Eltern E ausziehen. Er hat ohne ihr Wissen bereits eine Wohnung besichtigt und mit Vermieter V einen Mietvertrag geschlossen. Einen Tag nach seinem 18. Geburtstag erfahren seine Eltern E davon und erklären, dass sie hiermit nicht einverstanden sind.
Diebstahl mit Waffen und mutmaßliches Einverständnis des Opfers
Polizist P wird zu einem LKW-Unfall gerufen. Dort nimmt er einige unbeschädigte Käsekisten der A-GmbH im Wert von €400 mit, die zu verderben drohen. P weiß allerdings, dass noch keine Freigabe durch den für die Prüfung des Transportgutes zuständigen Havariekommissar erfolgt ist.