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Wirksamwerden im Innen- und Außenverhältnis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
U und F möchten eine Copyshop-KG gründen, obwohl ihr Betrieb noch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Vor der Eintragung ins Handelsregister kauft U im Namen der KG bei V einen Kopierer. Die KG bezahlt V nicht. V möchte deshalb Kommanditistin F direkt in Anspruch nehmen.
Einordnung
Wirksamwerden im Innen- und Außenverhältnis
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Geschäftsführung durch den Komplementär
Komplementärin A und Kommanditist B gründen die Baguette-Liefer KG. Weil B mit dem Kunden K ohnehin befreundet ist, soll B die Geschäfte mit K eigenständig abschließen. A sagt dem B "Mach du das mal".

Begründetheit des Arrestantrags (Beispielsfall)
Franzi hat gegen ihre Nachbarin Nelli einen Darlehensrückzahlungsanspruch iHv € 50.000. Durch Zufall erfährt F, dass N plant, sich alsbald ins Ausland abzusetzen und sich damit all ihren Gläubigern zu entziehen. Dies will F verhindern.