Jurafuchs

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Abgrenzung Nr. 5 und Nr. 6

einfach
schwer80 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

F kauft von B 50 Fußbälle für €1000. § 5 der AGB des Vertrags sieht bei einer schuldhaft verspäteten Abnahme der Bälle die Zahlung einer Anfahrtskostenpauschale in Höhe von €100 an B vor (gewöhnlicher Schaden). Sie entfällt, wenn nachweislich kein oder ein deutlich geringerer Schaden für B entstanden ist.

Einordnung

Abgrenzung Nr. 5 und Nr. 6

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