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Abwandlung 4: bauliche Anlage, da dauerhaft ortsfest genutzt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Faulpelz F hatte nie die Energie aufgebracht, sich um ein Haus auf seinem Grundstück zu kümmern. Ihm kommt die geniale Idee, dass er auch einen Wohnwagen dort aufstellen und einfach dauerhaft darin wohnen kann. Nachbarin N findet das so nicht in Ordnung.
Einordnung
Abwandlung 4: bauliche Anlage, da dauerhaft ortsfest genutzt
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Abwandlung 5: ortsfeste Werbeanlage
Geschäftemacherin G hat einen windigen Werbeauftrag erhalten. Dafür stellt sie an einer viel befahrenen Landstraße in Bayern ein riesiges ortsfestes Werbeschild auf. Die ortsansässige O meint, das ginge doch nicht mit rechten Dingen zu.
Inhalt der Baugenehmigung
A möchte ein genehmigungspflichtiges Mehrfamilienhaus im Wald am Stadtrand errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung. Die Genehmigungsbehörde hat Zweifel an der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens.