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Kündigung von Arbeitsverträgen § 623 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Dem Friseursalon des F geht es wirtschaftlich nicht gut. Betriebsbedingt muss F daher seinem Arbeitnehmer A kündigen. Hierzu fixiert F die Erklärung schriftlich und unterschreibt sie abschließend. Die Gründe der Kündigung werden nicht genannt.
Einordnung
Kündigung von Arbeitsverträgen § 623 BGB
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