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§ 156 StGB: Umfang der Wahrheitspflicht
einfach
schwer59 % lösen richtig
7. Mai 2026
7 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gegen T wird fruchtlos eine Zwangsvollstreckung betrieben. Der Gerichtsvollzieher verlangt nun die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses. T verschweigt darin ihren alten Schwarz-Weiß-Fernseher, um diesen behalten zu können.
Einordnung
§ 156 StGB: Umfang der Wahrheitspflicht
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