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Kinnhaken-Fall (Risikoersetzung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Mit Knüppeln bewaffnet lauert A dem B auf, um ihn schwer zu misshandeln. R will dies verhindern. Er streckt B vor dem Erreichen des Hinterhalts mit einem Kinnhaken nieder, sodass B vor den vermutlich gravierenderen Angriff des A bewahrt bleibt. B hat heftige Kieferschmerzen.
Einordnung
Kinnhaken-Fall (Risikoersetzung)
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Kein atypischer Kausalverlauf („Autobahndrängelfall“)
Autobahndrängelfall LG Karlsruhe, NJW 2005, 915 (kein atypischer Kausalverlauf)
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