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Vermögensbetreuungspflicht bei Kautionen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Vermieter V verwendet die Mietkaution der M bei einer Wohnraummiete entgegen § 551 Abs. 3 BGB, er verbraucht diese.
Einordnung
Vermögensbetreuungspflicht bei Kautionen
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