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Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) - Vertragsverhandlung über Fernkommunikation, Abschluss im Geschäft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K benötigt dringend eine neue Gaming-Maus. Telefonisch fragt sie bei V, was dieser gerade auf Lager hat. Überzeugt von den Angeboten sucht K den V direkt auf und kauft die Basilik 3000. Zuhause hat sie es sich doch anders überlegt und möchte den Vertrag nun widerrufen.
Einordnung
Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) - Vertragsverhandlung über Fernkommunikation, Abschluss im Geschäft
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Tödliche Notlandung in der Wüste (Risikoverringerung und Schaffung neuer Gefahr)
A, B und C müssen beim Segelfliegen in der Wüste notlanden. A möchte C loswerden. Er gibt ein sofort tödliches Gift in C's Trinkflasche. B möchte C ebenfalls loswerden und bohrt C's Flasche an, so dass sie ausläuft. C verdurstet daraufhin.

Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) – Vertragsverhandlung im Geschäft - Abschluss übers Telefon
K lässt sich von V in dessen Geschäft über Gaming-Mäuse beraten. V empfiehlt die Basilisk 3000 für €200. K will sich das noch einmal überlegen. Zuhause angekommen, kann sie doch nicht widerstehen und bestellt sie. Als das Geld am Ende des Monats knapp ist, will K widerrufen