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Aufgabenerfindungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Weihnachtsmarkt I"
Sachverhalt
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Grenze der "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Friede mit Skandiland I"
Das autoritär regierte Skandiland überfällt seinen Nachbarstaat Makronesien. Der Gemeinderat von Zoffenhausen beschließt, „die Bundesregierung darüber zu informieren, dass das Rathaus von Zoffenhausen für sofortige Friedensgespräche zwischen Skandiland und Makronesien zur Verfügung steht“.

Beschränkung durch Gesetz und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - „Weihnachtsmarkt II“
Der Gemeinderat der kreisangehörigen Gemeinde Zoffenhausen beschließt, erstmalig einen Weihnachtsmarkt zu veranstalten. Das Land hat aber ein „Weihnachtsmarkt-Begrenzungs-Gesetz“ (WBG), das die Veranstaltung von mehr als einem Weihnachtsmarkt innerhalb eines Kreises untersagt. Ein Grund für diese Regelung ist nicht ersichtlich. Die Nachbargemeinde Nörgeldorf gehört zum selben Kreis wie Zoffenhausen und unterhält bereits einen Weihnachtsmarkt.