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Grundverfügung, gegen die ein eingelegter Rechtsbehelf ex lege keine aufschiebende Wirkung entfaltet
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Polizeivollzugsbeamte P klingelt an As Tür und fordert A auf, ihr Auto von der öffentlichen Straße zu entfernen, da aus diesem Öl ausläuft. A hat dazu keine Lust und macht die Tür wieder zu.
Einordnung
Grundverfügung, gegen die ein eingelegter Rechtsbehelf ex lege keine aufschiebende Wirkung entfaltet
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Grundverfügung, deren sofortiger Vollzug angeordnet ist
A lässt in dem von ihr betriebenen Club Drogenhandel zu. Nach erfolgloser Aufforderung der Behörde B, dies zu unterbinden, entzieht B der A die Gewerbeerlaubnis. A betreibt den Club weiter, B erlässt daher eine Stilllegungsverfügung, die B für sofort vollziehbar erklärt. A betreibt den Club eine Woche später immer noch.
Verhältnismäßigkeit der Vollstreckungsmaßmahme 1
A parkt sein Auto vor einem abgesenkten Bordstein. Behörde B lässt das Auto nach 30 Minuten Wartezeit durch ein privates Unternehmen (U) abschleppen. Auf dem Armaturenbrett des Autos lag ein Zettel mit As Handynummer und dem Hinweis, er wäre bei Problemen schnell vor Ort.