4,8(52.123 mal geöffnet in Jurafuchs)
Abgrenzung Inhaltsbestimmung / Nebenbestimmung; isolierte Anfechtung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
R möchte neben ihrem Wohnhaus einen Pferdestall errichten. Sie beantragt eine Baugenehmigung für einen Stall. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau des Stalls unter der Maßgabe, dass zuvor alle Nachbarn der R dem Bau zustimmen. R will gegen das Zustimmungserfordernis vorgehen. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt R.
Einordnung
Abgrenzung Inhaltsbestimmung / Nebenbestimmung; isolierte Anfechtung
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 7 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Statthaft ist die Anfechtungsklage, wenn R gegen einen Verwaltungsakt vorgehen will.
2. Verwaltungsakte können mit Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) erlassen werden. Diese müssen von Inhaltsbestimmungen abgegrenzt werden.
3. Einzelne Inhaltsbestimmungen des Verwaltungsakts sind isoliert anfechtbar.
4. Bei der Maßgabe, dass R die Zustimmung der Nachbarn einholen muss, handelt es sich um eine Inhaltsbestimmung.
5. Die Frage, ob eine Nebenbestimmung unabhängig vom Hauptverwaltungsakt angefochten werden kann (= isolierte Anfechtbarkeit), ist umstritten.
6. Nach Ansicht von BVerwG und hL ist die isolierte Anfechtungsklage bei Nebenbestimmungen ausnahmslos statthaft.
7. Die Baugenehmigung ist ohne das Zustimmungserfordernis offenkundig rechtswidrig. Eine isolierte Anfechtung des Zustimmungserfordernisses ist deshalb ausgeschlossen.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Ausnahmen der isolierten Anfechtungsklage
A beantragt eine Sondernutzungserlaubnis für den Bürgersteig vor seinem Haus an einer Fernstraße, um dort Kuchen für einen guten Zweck zu verkaufen. Die zuständige Behörde erteilt ihm die Erlaubnis für einen Zeitraum von einer Woche. A möchte seinen Kuchen länger anbieten.
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Grundfall der Anfechtungsklage im Dreiecksverhältnis (Wiederholung)
V will ihr Haus um einen genehmigungspflichtigen Anbau erweitern. Die zuständige Behörde erteilt V dafür die beantragte Baugenehmigung. Nachbar N will die Errichtung des Anbaus verhindern.