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(Fall) Erbrecht - Schutz als Rechtsinstitut und Individualrecht (Art. 14 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Politikerin P plädiert dafür, Erbschaften stark zu besteuern, bis hin zu einer Steuerlast von 100 Prozent.
Einordnung
(Fall) Erbrecht - Schutz als Rechtsinstitut und Individualrecht (Art. 14 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
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