4,8(27.659 mal geöffnet in Jurafuchs)
Alleinige Verantwortlichkeit des Gläubigers - § 323 Abs. 6 Alt. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K ist zur Hochzeit seiner besten Freundin eingeladen. Er bestellt hierfür bei Schneiderin S einen neuen Anzug und teilt S mit, dass er den Anzug bis zum 23.12. bräuchte. Der Anzug wird nicht rechtzeitig fertig, weil K wiederholt nicht erscheint, um sich abmessen zu lassen. Am 24.12. tritt K zurück und verweigert die Zahlung.
Einordnung
Alleinige Verantwortlichkeit des Gläubigers - § 323 Abs. 6 Alt. 1 BGB
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Rücktritt bei Teilleistung - Unerheblichkeit
K kauft bei V eine neue Küche für €10.000. Außer dem Kühlschrank (Wert: €500) wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. K könnte einen passenden Kühlschrank bei Händlerin H besorgen. K will dennoch die Küche zurückgeben und fordert ihr gesamtes Geld zurück.
Rücktritt bei Teilleistung - Erheblichkeit
K kauft bei V eine Designerküche für € 10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. Da kein anderer Kühlschrank in die maßgefertigte Küche passt, will K die Küche zurückgeben und fordert ihr gesamtes Geld zurück.