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Begründetheit der Anfechtungsklage – Verstoß gegen Formvorschriften
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Baubehörde B erlässt nach vorheriger Anhörung gegenüber A schriftlich einen materiell rechtmäßigen Baustopp, weil sie ohne Baugenehmigung ein Wohnhaus errichtet. Der Bescheid enthält keine Begründung. A ficht den Verwaltungsakt an. Das Gericht hält die Klage für zulässig und setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
Einordnung
Begründetheit der Anfechtungsklage – Verstoß gegen Formvorschriften
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Unternehmerin U erhält von Gemeinde G einen Subventionsbescheid. G fällt später auf, dass dem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen war: U erfüllt nicht die rechtlichen Fördervoraussetzungen und hätte die Subvention rechtmäßig nicht erhalten dürfen. G hebt den Förderbescheid auf.
Begründetheit der Anfechtungsklage – Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen
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