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Entstehung der Gesamtschuld – Gesetzliche Anordnung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A und B betreiben die Späti-OHG (offene Handelsgesellschaft). Die Gesellschaft schuldet Lieferant L €1000. L will das Geld sofort. Zwar verfügt die Gesellschaft über flüssige Mittel. Dennoch zahlt A den Betrag zunächst aus seinem Privatvermögen.
Einordnung
Entstehung der Gesamtschuld – Gesetzliche Anordnung
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